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Die Fahrzeugbeleuchtung – Sicherheit geht vor!
Für den sicheren Betrieb eines Fahrzeugs ist eine Beleuchtungsanlage unabdingbar, schließlich soll das Fahrzeug ja nicht nur am Tag und bei schönem Wetter geführt werden können. Bei Dämmerung, in der Nacht und auch bei schlechtem Wetter muss das Fahrzeug von anderen gut zu sehen sein. Dies wird durch die Beleuchtungsanlage gewährleistet. Sie sorgt für Licht in der Dunkelheit und dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrnehmen. Bei Personenkraftwagen besteht die Standardbeleuchtung im Frontbereich aus zwei Scheinwerfern mit unterschiedlichen Beleuchtungsstufen und im Heckbereich aus Rückleuchten, Bremsleuchten und Kennzeichenbeleuchtung.
Standard-Beleuchtungsarten im Frontbereich:
Standlicht: Das auch als Begrenzungslicht bezeichnete Licht muss gemeinsam mit dem Abblendlicht oder Fernlicht leuchten, damit bei einem Defekt der beiden letztgenannten Lichtarten zumindest noch die Umrisse des Wagens zu sehen sind.
Abblendlicht: Dieses Licht wird im allgemeinen für die Ausleuchtung der Fahrbahn in der Dunkelheit genutzt. Wir der Name es schon verrät, soll es das Blenden des Gegenverkehrs vermeiden
Fernlicht: Auch dieses Licht dient zum Ausleuchten der Fahrbahn in der Dunkelheit. Es hat eine größere Reichweite und kann daher den Gegenverkehr blenden.
Richtungsanzeiger: Jeweils links und rechts ist mindestens ein orangefarbiger Signalgeber (Blinker) vorhanden, der in kurz aufeinanderfolgenden Zyklen aufleuchtet und erlischt (blinkt). Somit wird die angestrebte Fahrtrichtung angegeben.
Die am meisten verwendeten Leuchtmittel im Bereich der Hauptscheinwerfer sind neben H1 und H4 auch H7 und Xenonbrenner.
Zusätzliche Beleuchtungsarten:
Zudem kann die Beleuchtungsanlage über ein Parklicht verfügen. Dieses Parklicht leuchtet als Standlicht entweder links oder rechts, um auf das Fahrzeug an nicht ausgeleuchtete Stellen hinzuweisen. Weiterhin kann das KFZ mit Nebelscheinwerfern ausgestattet sein. Diese Scheinwerfer verfügen über eine spezielle Streuscheibe, die dafür sorgt, dass der Fahrzeugführer bei Nebel, dichtem Schneefall oder starkem Regen sich nicht selbst blendet.
In Fahrzeugen neuen Datums kann es ein zusätzliches Kurvenlicht geben, das mittels eines beweglichen Elementes im Hauptscheinwerfer, durch dynamisch gesteuerte LED’s oder des Zusatzscheinwerfers den Fahrbahnrand asynchron zur Fahrbahnseite ausleuchtet. Das Tagfahrlicht leuchtet beim Einschalten der Zündung automatisch auf und hat eine geringere Lichtleistung als das Abblendlicht. Es erlischt oder wird gedimmt, wenn die Hauptbeleuchtung eingeschaltet wird.
Die Standard-Beleuchtung im Heckbereich
Die Standard-Beleuchtung im Heckbereich besteht aus:
Zwei roten Rückleuchten – auch Schlussleuchten genannt. Weiterhin aus zwei Bremsleuchten in roter Farbe, die heller aufleuchten als das Schlusslicht. Seit 1998 muss eine dritte Bremsleuchte vorhanden sein, die mittig am Heck und oberhalb der beiden anderen Bremsleuchten angebracht sein muss. Auch im Heckbereich müssen zwei orangene Signalgeber (Blinker) vorhanden sein. Um das Nummernzeichen auch nachts erkennen zu können, existiert eine weißfarbige Kennzeichenbeleuchtung. Das Pendant zu den Nebelscheinwerfern ist am Heck die Nebelschlussleuchte. Diese ist ebenfalls rot und darf nur bei Nebel (nicht bei Regen- oder Schneefall) bei Sichtweiten unter 50 m benutzt werden. Ist dies der Fall darf auch nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren werden. Weiß dagegen leuchtet der Rückfahrscheinwerfer, wenn das Fahrzeug rückwärts fährt. Auch die Fahrzeuginnenbeleuchtung soll an dieser Stelle nicht vergessen werden. Dazu zählen alle Leuchten im Fahrzeuginneren – also sowohl die allgemeine Beleuchtung (zumeist im Fahrzeugdach oder über den Türen angebracht) als auch die Beleuchtung der Bedienelemente im Cockpit des Fahrzeugs wie Signalleuchten, Kontrollleuchten und Tachobeleuchtung – um nur einige zu nennen.
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